Der Architekt

Bauen mit Vertrauen
Das haben Sie davon, wenn Sie mit einem Architekten zusammenarbeiten.

Wer ist der Architekt?
Die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Architektenliste des Landes Niedersachsen oder eines anderen Bundeslandes eingetragen sein
.

In die Architektenkammer eingetragen wird laut Niedersächsischem Architektengesetz nur, wer befähigt ist, – Bauwerke, insbesondere Gebäude, so zu planen, dass sie zweckmäßig, sicher, wirtschaftlich und gut gestaltet sind und das öffentliche Baurecht einhalten,- die Ausführung von Bauten im Interesse der Bauherren zu Überwachen, insbesondere Aufgaben der Bauleitung zu übernehmen, und den Bauherrn dabei zu vertreten, – städtebauliche Pläne den Anforderungen entsprechend auszuarbeiten und – Bauherren und andere Auftraggeber in allen Fragen der Planung und Ausführung von Bauten fachgerecht zu beraten.

Die Architektenliste des Landes Niedersachen wird bei der Architektenkammer Niedersachsen geführt. Voraussetzung für die Eintragung ist in der Regel ein Architekturstudium, das mit dem akademischen Grad “Dipl.-Ing.” abgeschlossen wird, sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben, die mit eigenen Arbeiten belegt werden muss. Die Eintragung kann auch wieder gelöscht werden, etwas wenn eine Person sich als unzuverlässig erwiesen oder gegen die Berufspflichten verstoßen hat, die ein Architekt gegenüber seinem Bauherrn, seinen Kollegen und gegenüber der Gesellschaft besitzt.

Die Berufsbezeichnung Architekt ist deshalb die Gewähr für eine besondere Qualität der Dienstleistungen. Ihr gesetzlicher Schutz ist zugleich Verbraucherschutz: Wer mit einem Architekten baut, kann sich auf diese Qualität verlassen.

Zu den Berufspflichten zählt unter anderem die Fortbildung. Der Architekt ist immer informiert über den neuesten Stand z.B. bei Baupreisen, Steuern und Finanzierung, Bau- und Planungsrecht, bei technischen Normen, Baumaterialien und Baukonstruktionen. Er ist außerdem verpflichtet, für die Haftung aus seiner beruflichen Tätigkeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aus diesen Gründen bietet die Zusammenarbeit mit einem Architekten größtmögliche Sicherheit beim Bauen.

Was leistet der Architekt für Sie?

Der Architekt hört Ihnen zu. Er lernt Ihre Vorstellungen und Ihre Möglichkeiten kennen und kann Sie aufgrund seiner Erfahrungen kompetent beraten. Zunächst klärt der Architekt die Grundlagen für das Bauvorhaben: Was soll gebaut werden? Wie soll es genutzt werden? Wie ist das Grundstück erschlossen? Was erlaubt der Bebauungsplan? Welche Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten bieten sich an? Wie ist das Umfeld: Lebensqualität, Infrastruktur, Nachbarschaft ? Was sind die natürlichen Voraussetzungen: Freiflächenqualität, Besonnung, Windrichtung?

Der Architekt plant mit Ihnen gemeinsam das Bauvorhaben. Er macht Vorschläge, diskutiert und verbessert diese, bis für Sie die optimale Lösung erreicht ist. Diese arbeitet er so aus, dass sie genehmigt und gebaut werden kann.

Wenn er alle Grundlagen für das Bauvorhaben ermittelt hat, beginnt der Architekt zu planen, fertigt einen Vorentwurf an, überlegt Alternativen. Er diskutiert mit Ihnen über die Lage auf dem Grundstück, über Baukörper und Grundrisse, Konstruktionen und Materialien, Wärmedämmung und Haustechnik, Formgebung und Gestaltung. Er informiert Sie über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten und schätzt die zu erwartenden Kosten.

Der Architekt versucht, aus Ihren Wünschen eine möglichst klare, einfache, zeitlose Lösung zu entwickeln. Sie soll auf Ihre jetzigen Bedürfnisse zugeschnitten sein, aber spätere Veränderungen oder Ausbaustufen erlauben. Sie soll sich in die natürliche und gebaute Umgebung einfügen, darin aber einen eigenen, unverwechselbaren Akzent setzen. Nach der Abstimmung mit Ihnen legt der Architekt einen Entwurf vor. Dieser zeigt das Gebäude i.M. 1:100. Ausgehend von den darin enthaltenen Flächen- und Raummassen erstellt der Architekt eine Kostenberechnung. Dabei kann er auf seine eigene berufliche Erfahrung zurückgreifen sowie auf zentrale Datenbanken, in denen die Baukosten vieler Vergleichsobjekte abrufbar sind. Die Kostenberechnung ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die weitere Planung. Die Baukosten können allerdings durch die Entscheidung für bestimmte Ausführungsstandards noch nach unten oder oben verändert werden. Über diese Möglichkeiten spricht der Architekt mit Ihnen.

Sind Sie mit dem Entwurf einverstanden, dann müssen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung beantragen. Der Architekt stellt Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen zusammen. Er weist nach, dass das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht in Bezug auf Bauhöhen, Grenzabstände, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und alle sonstigen Vorschriften. Gegebenenfalls erwirkt er Befreiungen. Erst nach erteilter Genehmigung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden. Bei vielen Bauvorhaben zum Beispiel beim Bau eines Einfamilienhauses in einem durch B-Plan ausgewiesenen Wohngebiet brauchen Sie, wenn Sie mit einem Architekten bauen, das Bauvorhaben nur anzuzeigen. Die Genehmigung gilt damit als erteilt.
Das Ergebnis des Planungsprozesses sind die Werkpläne bzw. Bauzeichnungen. Der Architekt fertigt sie i.M. 1:50 bis 1:5, also wesentlich genauer als den Entwurf. Hierin sind auch die Beiträge der Fachplaner (z. B. Statiker ), eventuelle Änderungen durch die Bauaufsichtsbehörde sowie Ihre Wünsche im Hinblick auf die Ausführungsstandards berücksichtigt. Nach diesen Zeichnungen können die Baufirmen arbeiten. Sie enthalten alle Informationen über die Baumaßnahme bis hin zu Konstruktions- und Gestaltungsdetails.

Der Architekt ist unabhängiger Sachverwalter für die Realisierung der Baumaßnahme. Er unterstützt Sie bei der Vergabe der Aufträge, koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass Ihnen das Bauwerk mängelfrei zu den ermittelten Kosten und Terminen übergeben wird.

Ausgehend von den Bauzeichnungen errechnet der Architekt die benötigten Mengen und stellt Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke auf, vom Ausheben der Baugrube bis zum Einbau der Innentüren. Die genaue Beschreibung aller Leistungen ist Bedingung für eine richtige Ausschreibung, denn nur wenn die Angebote vergleichbar sind, können die Aufträge auch an die günstigsten Anbieter vergeben werden.

Der Architekt führt die Ausschreibung durch und berät Sie bei der Auswahl der Baufirmen. Dabei vergleicht er die Angebote im Hinblick auf die Preise, bezieht aber auch seine Erfahrungen mit den Leistungen der Baufirmen ein. Er bereitet die Auftragsvergabe vor und erstellt auf deren Grundlage einen Kostenanschlag. Darin enthalten sind die endgültigen Baukosten, vorausgesetzt die Aufträge werden in dieser Form vergeben. Hier besteht noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur: Durch Änderung der Ausführungsstandards können die Baukosten beeinflusst werden. Die Aufträge werden dann von Ihnen vergeben.

Jetzt kann die Baumaßnahme beginnen. Der Architekt übernimmt dabei die Bauleitung: Er koordiniert die Bauarbeiten, so dass sie in sinnvoller Reihenfolge zügig durchgeführt werden. Er kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten auf ihre Übereinstimmung mit der Planung und reklamiert etwaige Fehler oder Mängel. Er prüft die Rechnungen der Baufirmen auf ihre Richtigkeit, bevor sie von Ihnen bezahlt werden. Und er sorgt dafür, dass die Kosten und Termine eingehalten werden, die in den Aufträgen vereinbart sind.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme dokumentiert der Architekt das Gebäude und stellt die Kosten fest. Die Kostenfeststellung dient unter anderem der Vorlage bei Banken und Bausparkassen sowie beim Finanzamt. Sobald der Bau fertig ist, übergibt Ihnen der Architekt symbolisch den Schlüssel “Sie können einziehen.”

Der Architekt bietet Ihnen die qualifizierteste und umfassendste Dienstleistung rund um das Bauen, die Sie sich wünsche können, die beste Lösung für Ihr Bauvorhaben und deren günstigste Realisierung.

Was kostet der Architekt?

Das Honorar des Architekten richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Das Honorar ist abhängig:

  • Von den anrechenbaren Kosten. Diese sind im wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes
  • Von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwändiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
  • Von dem Umfang der Leistungen. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual berücksichtigt.
  • Von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren.
  • Ebenfalls in der HOAI geregelt sind Abschlagszahlungen. Bezugspunkt für die anrechenbaren Kosten ist dabei immer der jeweilige Stand, also die Kostenschätzung, die Kostenberechnung, der Kostenanschlag oder die Kostenfeststellung.

Durch die Honorarordnung wird der Preiswettbewerb beschränkt. Das ist von Vorteil für Sie, für den Architekten und die Gesellschaft.

Sie wissen wofür Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das Ihnen der Architekt erklären kann und sollte. Der Architekt erhält einen fairen Preis für seine Arbeit. Dafür verzichtet er auf alle Einnahmequellen, die ihn in einen Interessenkonflikt bringen könnten, etwa die Erbringung von Bauleistungen oder die Vermittlung von Grundstücken. Das erst versetzt ihn in die Lage, als unabhängiger Sachwalter allein Ihre Interessen wahrzunehmen. Gebäude, die von Architekten geplant werden, besitzen eine hohe Qualität. Denn die Honorarordnung begünstigt einen Wettbewerb, bei dem es nicht nur um das billigste Angebot, sondern vor allem um die beste Planungsleitung geht

Verleitet die Bindung der Honorare an die Baukosten den Architekten nicht, besonders teuer zu planen ? Nein, denn durch Raumprogramm und Ausführungsstandards geben Sie ihm einen Kostenrahmen vor. Würde er aber diesen Rahmen hinaus planen, wäre sein guter Ruf beschädigt, und das kann ein Architekt sich nicht leisten.

Mit der Auswahl des Architekten treffen Sie die wichtigste Entscheidung für Ihr Bauvorhaben. Entscheiden Sie sich für einen Architekten Ihres Vertrauens.

Lernen Sie deshalb den Architekten zunächst kennen. Besichtigen Sie Gebäude, die er geplant hat. Sprechen Sie mit den Bauherren über deren Erfahrungen. Und führen Sie mit dem Architekten ein ausführliches Gespräch über Ihr Vorhaben und seine Vorstellungen darüber. Ohne gegenseitiges Vertrauen geht es beim Bauen nicht, und mit einer gemeinsamen Wellenlänge geht es sicherlich am besten

Wenn Sie sich entschieden haben, schließen Sie einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Denn wie bei jeder geschäftlichen Beziehung sollten Rechte und Pflichten beider Partner von vornherein eindeutig geregelt sein. Ihr Architekt kann Ihnen einen solchen Vertrag vorlegen. Prüfen Sie ihn genau und besprechen Sie evtl. Unklarheiten oder Veränderungen mit ihm. Darin enthalten sein sollten auf jeden Fall die Beschreibung des Bauvorhabens, die Beauftragung mit den Leistungen und die Vereinbarung des Honorars.

Wie arbeiten Sie mit Ihrem Architekten zusammen?

Wissen, was man will

Bevor Sie den Architekten beauftragen, sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, was Sie bauen wollen. Nicht wie Sie bauen wollen, denn wie man Ihre Wünsche in eine konkrete Planung umsetzt und welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, um sie zu realisieren, das kann Ihnen niemand besser sagen als Ihr Architekt. Aber was Sie brauchen, wovon Sie träumen, was es kosten darf und wann es fertig sein muss, das sollten Sie wissen und das sollten Sie ihm mitteilen, bevor er sich an den Zeichentisch setzt.

Ringen um die beste Lösung

Für die Umsetzung Ihrer Wünsche gibt es immer verschiedene Möglichkeiten. Ihr Architekt wird Ihnen einige davon vorstellen und vermutlich deutlich machen, welche er bevorzugt. Lassen Sie sich ruhig beeindrucken, aber nicht beirren. Gute Architektur entsteht meistens im kritischen Dialog, in der Auseinandersetzung um die beste Lösung zwischen einem engagierten Architekten, der seine eigene Handschrift hat und dazu steht, und einem aufgeschlossenen Bauherrn, der weiß, was er will, sich aber durch Argumente überzeugen lässt.

Mitmachen und Entscheiden

Weil Planen und Bauen ein Prozess ist, müssen Architekt und Bauherr in engem Kontakt stehen. Ihr Architekt wird Sie ständig über den Planungsstand und die Kosten auf dem Laufenden halten. An vielen Punkten wird er aber auch von Ihnen Vorgaben oder Entscheidungen verlangen, um im Planungs- und Bauablauf voranzukommen. Sie bekommen eben kein fertiges Haus hingestellt, sondern ein Bauwerk, auf dessen Entstehen Sie in jeder Phase Einfluss haben. Ihr Architekt berät Sie und erledigt alle Arbeiten für Sie, die letzte Entscheidung treffen Sie jedoch immer selbst.

Gründlich planen, zügig bauen

Solange sich Ihr Bauvorhaben in der Planung befindet, verursacht es noch keine Baukosten. Wenn Sie es sich zeitlich leisten können, denken Sie lieber einmal mehr über den Entwurf nach und versuchen möglichst intensiv, sich das Bauwerk vorzustellen. Ist die Baugenehmigung erst erteilt, führen grundsätzliche Änderungen an der Planung meist zu erheblichen Zeitverzögerungen. Und sind die Aufträge an die Baufirmen vergeben, können Änderungswünsche oft nur mit Preisaufschlägen verwirklicht werden. Also: Denken Sie vorher nach, und wenn eine Entscheidung gefallen ist, vertrauen Sie Ihrem Architekten. Er wird dafür sorgen, dass sie auch zu Ihrer Zufriedenheit umgesetzt wird.

Und das haben Sie nun davon!

Bauen mit Vertrauen: Das heißt Bauen mit einem Architekten.

Durch seine berufliche Qualifikation kann der Architekt Ihnen eine hochwertige Planung liefern. Er entwickelt für Ihr individuelles Bauvorhaben eine Lösung, die wirtschaftlich, zweckmäßig und gut gestaltet ist.

Durch seine Stellung als unabhängiger Sachwalter kann der Architekt mit seiner ganzen Kompetenz allein Ihre Interessen wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Baumaßnahme wie geplant und zu den günstigsten Konditionen realisiert wird.

Der Architekt kann Ihnen als Bauherren zwar nicht alle Sorgen abnehmen, aber Sie haben einen starken Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Und Sie erhalten ein Bauwerk von hoher Qualität und bleibendem Wert.